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LandesschülerInnenvertretung (LSV) und BundesschülerInnenvertretung (BSV)
o Aufbau
Dieses Kapitel gibt dir einen Überblick über die überschulische SchülerInnenvertretungen, ihre Aufgaben und ihren Aufbau. Die Landes- wie die BundesschülerInnenvertretung können Projekte starten, Vorschläge einbringen und mit professioneller Pressearbeit Druck auf die politischen EnscheidungsträgerInnen ausüben. Leider kann die überschulische SchülerInnenvertretung bei Entscheidungen letztendlich nur beraten. Du allerdings bist im SGA mit Sitz und Stimme vertreten und kannst an deiner Schule real mitbestimmen!
o LandesschülerInnenvertretung (LSV)
§ Allgemein
Wusstest du, dass es nicht nur auf Schulebene eine SchülerInnenvertretung gibt? Jedes Bundesland hat eine LandesschülerInnenvertretung (LSV). Die LSV besteht aus drei Bereichen: AHS, BMHS und Berufschulen, wobei jeder Bereich – je nach Bundesland, in OÖ acht – vier bis acht Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schülerinnen und Schüler vor dem Landesschulrat zu vertreten und zum anderen, die einzelnen SchülerInnenvertretungen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
§ Wie wird die LSV gewählt?
Am Ende jedes Schuljahres wählen die SchulsprecherInnen des jeweiligen Bereiches die LandesschülerInnenvertretung. Sollten sie verhindert sein, können stattdessen die StellvertreterInnen wählen – allerdings nur mit einem Bescheid, der von dem/der Schulsprecher/in und des/der Direktor/in unterschrieben wurde. Für die LandesschülerInnenvertretung können die ersten drei SchülerInnenvertreterInnen jeder Schule kandidieren (sofern sie nicht bereits in der letzten Schulstufe sind). LandesschulsprecherIn wird der/die Kandidat/in mit den meisten Punkten.
§ Aufgaben der LSV
o Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung
o Erstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und Verordnungen
o Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen
o Erstattung von Vorschlägen in Angelegenheiten von Schulbauten und deren Ausstattung
o Beratung in Angelegenheiten der Schülerzeitungen
o Beratung in Fragen der überregionalen Koordination von schulbezogenen Veranstaltungen, Schulveranstaltungen und in Fragen der Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
o Herausgabe von Rundschreiben und von Informationsblättern in schulischen Angelegenheiten
o Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Schülervertreter
o Vorbringen von Anliegen und Beschwerden.
§ FÜR EINE AKTIVE LSV!
Inwieweit diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, hängt natürlich von den jeweils handelnden Personen ab und ist daher von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden.
§ SCHÜLERiNNENPARLAMENT - POWER TO THE PUPILS
Die LandesschülerInnenvertretung wird immer für das nächste Schuljahr gewählt, nicht also von den SchulsprecherInnen, die gerade aktiv sind. Damit aber gerade diese die Arbeit und Projekte der LSV mitbestimmen können, haben einige LSVen auf Initiative der AKS das SchülerInnenparlament eingerichtet. Auf einem SchülerInnenparlament werdet ihr nämlich nicht nur laufend über die Arbeit der LSV informiert, sondern könnt sie aktiv mitgestalten.
Welche Projekte, Themen dann von der LSV behandelt werden, entscheiden dann nicht die LSVlerInnen im stillen Kämmerchen, sondern die SchülerInnenvertreter und SchülerInnenvertreterinnen auf dem SchülerInnenparlament. Somit wird gewährleistet, dass Demokratie in der SchülerInnenvertretung nicht nur ein Schlagwort ist!
o BundesschülerInnenvertretung (BSV)
Die BundesschülerInnenvertretung setzt sich aus den 3 LandesschulsprecherInnen jedes Bundeslandes und aus 2 VertreterInnen der Zentrallehranstalten (Schulen, die rechtlich keinem Landesschulrat sondern direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind) zusammen. Die 29 Mitglieder wählen am Anfang des Schuljahres intern den/die Bundesschulsprecher/in und 3 BereichssprecherInnen (AHS Bereich, BMHS Bereich, Berufschulbereich), die auch gleichzeitig die StellvertreterInnen des/der Bundesschulsprecher/in darstellen.
Die BundesschülerInnenvertretung hat vom Gesetz her vor allem die Aufgabe die Interessen der SchülerInnen vor dem Bildungsministerium und den diversen Kammern zu vertreten. Mit engagierten VertreterInnen ist es auch hier möglich innovative Projekte zu verwirklichen.
§ Direktwahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung
Die Tatsache, dass der/die BundesschulsprecherIn nur noch von 29 SchülerInnen gewählt wird, obwohl er/sie hunderttausende vertritt, wirft die Frage nach fehlender Demokratie auf. Hinzu kommt noch, dass die LandesschulsprecherInnen (weil sie auch gleichzeitig die BundesschülerInnenvertretung darstellen) einer Doppelbelastung ausgesetzt sind und somit ihre Zeit aufteilen müssen.
Demokratie heißt, sich in eigene Anliegen einmischen zu können! Würde die Landes- und BundesschülerInnenvertretung voneinander abgekoppelt werden und direkt von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden, würde das nicht nur ihre Schlagkraft stärken, sondern auch die oben erwähnte Doppelbelastung aufheben. Demokratie muss erlernt werden und die Schule ist ein idealer Rahmen dafür. Wenn wir aber nicht einmal unsere eigene Interessenvertretung direkt wählen können, ist Demokratie für uns höchstens ein theoretisches Konstrukt, das wir beim nächsten Test erklären müssen – mehr aber nicht.
Die Direktwahl von LSV und BSV ist also ein wichtiger Schritt, Demokratie praktisch zu erleben und für das spätere Leben bereits in der Schule Erfahrungen zu sammeln.

